NEIN ZUM HARMOS-KONKORDAT


Direkt zum Seiteninhalt

 

-Erste Seite -

 

Belogen, betrogen und über den Tisch gezogen

HarmoS vom Volk abgelehnt!

Herisau- AR


Deutlich abgelehnt
Am 13. Juni lehnten über 56% der Stimmbürger/innen aus dem Ap- penzell Ausserrhoden ein Nein zu HarmoS in die Urne. Auch in diesem Kanton war es einzig die SVP und ein überparteiliches Ko- mitee, welches sich gegen das Konkordat zur Schulharmonisier- ung erfolgreich stellte.

Volksschule, Schülertransport, Art. 19 und 20 VSG (sGS 213.1).
Es verletzt den Grundsatz der Rechtsgleichheit nicht, wenn die Schulgemeinde für Kinder- gärtler, die erst ab der zweiten Morgenlektion den Kindergarten besuchen und damit im ersten Kindergartenjahr ein Privileg hinsichtlich der Geltung der Blockzeiten in Anspruch nehmen, keinen Schülertransport durchführt (Verwaltungsgericht, B 2010/81).

St. Gallen. «Unwahrheiten und Tatasachen verdrehen», wurde dem Kantonalen Bürgerkomitee «Nein zu HarmoS» im Abstimmungskampf um den Beitritt des Kantons St. Gallen zum HarmoS-Konkordat vorgeworfen! Je länger, destro mehr - nach dem Ja am 30. November 2008 zu HarmoS - kommt zu Tage, wie Eltern gerade auf dem Land, von den Schulgemeinden gegeisselt und schickaniert werden. Man(n) sitzt auf hohem Rosse, wissen doch die obrigkeisthörigen Schulbehörden sehr genau, dass sie sich auf den Erziehungsrat und letztendlich auf das Verwaltungsgericht, zur Stützung ihrer Entscheide verlassen können. Rechtsgleichheit ist im Kantons St. Gallen, wenn es um das Recht einfacher Leute geht, ein absolutes Fremdwort.

Himmelschreiend und geradezu bedenklich sind die Erwägungen des St. Galler Verwaltungsgerichts im obig erwähnten Entscheid. Vergleicht doch dieses Gericht die Kindertgärtler mit Mittel- und Fachhochschüler, als ob die zuletzt Genannten noch an Mamas Händchen zur Schule gehen. Aber lesen Sie selbst:
Erw. 3.6 (unten) Eine Rechtswidrigkeit kann auch nicht damit begründet werden, dass nur Eltern belastet werden, die ausserhalb eines bestimmten Rayons wohnen, nicht aber zentrumsnahe Familien. Dies kann den Grundsatz der Kostenüberwälzung aufgrund der Inanspruchnahme eines Privilegs nicht entscheidend ändern. Auch Mittelschüler oder Fachhochschüler, die nicht am Schulort wohnen, haben weitere Fahr- und Transportkosten, welche nicht vom Gemeinwesen gedeckt werden. Auch in diesem Bereich wird Art. 8 BV nicht verletzt.

Wenn bei der St. Galler Judikative so ein Schwachsinn als Urteilsbegründung herhalten muss, dann ist die unhabhängige und glaubwürdige Justiz, als höchstes Gut, was eine Demokratie vorzuweisen hat, zumin- dest in diesem Fall gestorben. Es ist aber nicht das erste mal, dass das St. Galler Verwaltungsgericht sich den Eindruck beim Souverän anhaftet, es diene als Werkzeug der Classé Politk. Man erinnere sich an die Stimmrechtsbeschwerde gegen die HarmoS-Abstimmung. Der Präsident der St. Galler Verwaltungsgerichts stellte damals besagte Beschwerde in das «beschleunigte Verfahren» ohne rechtlich ersichtlichen Grund. Damit letzte er in grober Weise die in BV Art. 29 gewährte allegemeine Verfahrensgarantie (Dazu BGer Urteil 1A.199/2000 und 1P.373/2000, sowie BGE 127 V 431ff., E.3d aa. und BGE 133 I 98ff., E.2.1)

Bericht & Kommentar. Eduard Ith

Regierungsrat Kölliker ist gefordert

Zu schwach und ohne Durchsetzungs- kraft wirkt der Chef des St. Galler Bildungsdepartementes auf diejenigen, die ihn zu Regierungsrat gewählt haben. Enttäuschung macht sich breit, gerade auf dem Land, wo die Eltern erhofft haben, endlich einen Volks- vertreter als oberster Chef der Bildung zu haben. Nichts von dem Erhofften ist wahr geworden. Im Gegenteil, die be- troffenen Eltern sehen sich zur Un- terwerfung, oder mühseligen und kostspieligen Gerichtsverfahren ge- zwungen, bei denen sie am Ende unterliegen, weil es zum Thema HarmoS für die Kritiker bei der St. Galler Judikative keine Gerechtigkeit gibt. Eines ist heute schon klar: Wenn RR Kölliker nicht endlich den Erziehungsrat in den Griff bekommt und solche Mätzchen wie das RUO wieder verschwinden lässt, dann gehört er selbst bei den nächsten Regier- ungsratswahlen der Vergangenheit an.


Aktualisiert: 17 Jul 2010
© Kantonales Bürgerkomitee «NEIN ZU HARMOS»

IMPRESSUM


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü